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Führerschein
Führerschein Klasse S PDF Drucken E-Mail
Was darf ich mit der Klasse fahren?
S
Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
     
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
     
  • mit Motoren-/Antriebsarten:
     
    • Fremdzündungsmotor
      (z.B. Benziner)
      Hubraum max. 50 ccm
       
    • andere Verbrennungsmotoren
      (z.B. Diesel)
      max. 4 kW Nutzleistung
       
    • Elektromotor
      max. 4 kW Nenndauerleistung
Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
S
16
Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
S

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 

Welche Prüfung muss ich machen?
S

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 30 Minuten

(Prüfungsinhalt: Fahren innerorts)

Unterlagen und Nachweise, 
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
S
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Außerdem ist zu beachten:
S
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Die Klasse S ist nur in den Klassen B und T eingeschlossen. Nicht aber in den Motorradklassen und der Klasse L.

Wissenswertes 
S
  • Die Führerscheinklasse S wurde
    zum 01.02.2005 eingeführt.
     
  • Zulassung
    • Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei;
    • benötigen aber eine Betriebserlaubnis;
    • dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden.
       
  • Helmpflicht
    • Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie alle anderen Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen.
    • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll.
      Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.
 
Klassen Mofa, M, A1, A & A25 PDF Drucken E-Mail

Mofa, M, A1, A

Stand 08/2008

Was darf ich mit den Klassen fahren?
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt
  ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
LEICHTKRAFTRÄDER MITTELSCHWERE
KRAFTRÄDER
SCHWERE
KRAFTRÄDER
Mofa
  • maximal 25 km/h bbH1),
  • einsitzig,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Motorrad
  • maximal 45 km/h bbH1),
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Motorrad
  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH1) gefahren werden.

Eingeschlossene Klasse: M

Motorrad
  • bis 25 kW Motorleistung und
  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

Eingeschlossene Klassen: A1, M

Motorrad
  • über 25 kW Motorleistung

oder

  • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen: beschränkt, A1, M

Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt
15 16 16 18 24
Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt

Theorie

6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs

In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

oder:

Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

 

Praxis

90 Minuten Grundausbildung

unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 2 Fahrstunden Autobahn

  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt

Theorieprüfung ist abzulegen

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praktische Prüfung entfällt

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 2) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer 30 Minuten  (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 112) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 60 Minuten bei Klasse A beschränkt und unbeschränkt

  • mindestens 45 Minuten bei Klasse A1

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt
  • Lichtbild

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt
  • Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
     
  • Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Als Kleinkrafträder gelten auch
  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
     
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.

-

 
Klasse B und BE PDF Drucken E-Mail

Klasse B & BE

Stand 08/2008

Was darf ich mit den Klassen fahren?
B BE
  • Kraftwagen bis 3,5 t zG7)

  • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

    • Anhänger bis 750 kg zG7),

    • Anhänger über 750 kg zG7),
      wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Eingeschlossene Klassen:
M4), L3), S5)

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
  • Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
  • Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
B BE
18 18
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier...

Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
B BE

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 

  • 5 Fahrstunden Überland 

  • 4 Fahrstunden Autobahn 

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorie

Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

 

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 3 Fahrstunden Überland 

  • 1 Fahrstunde Autobahn 

  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?
B BE

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 116) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung entfällt

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Unterlagen und Nachweise, 
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
B BE
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Außerdem ist zu beachten: 
B BE

-

Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Wissenswertes 
B und BE
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben
  • dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG7)).
     
  • bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C11), C1E2), M4), L3), und S5) erteilt.
    Die Zuteilung der Klasse T9) erfolgt nur auf Antrag und nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen.
     
  • müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E2) hinausgehen (über 12 t zG7)).
    Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen. Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen.

Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

  • Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

    Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
     
  • Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:

    Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
     
    • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH8) 50 km/h);
    • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
 
Führerschein mit 17! PDF Drucken E-Mail

1. Grundlagen


1.1 Wann ist das Begleitete Fahren in Baden-Württemberg gestartet?

Am 01.01.2008

1.2 Was soll mit dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erreicht werden?

Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.

1.3 Wird überprüft, ob die Erwartungen erfüllt werden?

Der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ wird bundesweit wissenschaftlich evaluiert. Für die Zwecke der Evaluation dürfen personenbezogene Daten der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter erhoben und bis zum 31.12.2015 gespeichert werden.

1.4 Ab welchem Termin können Führerscheinanträge im Rahmen von BF 17 bei der FE-Behörde eingereicht werden?

Seit 01.01.2008 nehmen alle Behörden Anträge entgegen.

Wichtig ist, dass der Antrag deutlich als "BF 17" gekennzeichnet wird.

Außerdem muss auf einem Beiblatt* zum Führerscheinantrag mindestens eine  Begleitpersonen benannt werden.

2. Antragsverfahren


2.1 Welche Klassen können im Rahmen des Begleiteten Fahrens beantragt werden?

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens können nur die Klassen B und BE beantragt werden.

2.2 Genügt es, wenn der Führerscheinantrag vom Bewerber unterschrieben ist oder müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben?

Der Führerscheinantrag bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, d.h. der Erziehungsberechtigten.

2.3 Müssen die Namen der vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im Antrag angegeben werden?

Ja, mindestens eine Begleitperson muss benannt sein.

2.4 Gibt es Muster für die erforderlichen Beiblätter zum Führerscheinantrag? Ja. Verschiedene Behörden haben ihre eigene Muster entwickelt.

2.5 Können weitere Begleitpersonen nachträglich gemeldet werden?

Ja, sie dürfen aber erst als Begleiter tätig werden, wenn sie in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.

2.6 Von wem wird die Prüfungsbescheinigung ausgestellt?

Die Prüfungsbescheinigung wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.

2.7 Wie sieht die Prüfungsbescheinigung aus?

Die Prüfungsbescheinigung muss dem Muster der Anlage 8a FeV entsprechen.

2.8 Wird die Erteilung der Fahrerlaubnis im Rahmen von BF 17 durch Aushändigung der Prüfungsbescheinigung auch im Zentralen Fahrerlaubnisregister vermerkt?

Ja, die Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert.

2.9 Wer händigt die Prüfungsbescheinigung dem Bewerber aus?

Da mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung die Fahrerlaubnis erteilt wird, gelten die Regelungen über die Aushändigung des Führerscheins. Das heißt, wenn der Antragsteller am Tag der praktischen Prüfung bereits 17 Jahre alt ist, wird die Prüfungsbescheinigung in der Regel nach bestandener Prüfung vom Sachverständigen ausgehändigt.

2.10 Kann mit dem Antrag BF 17 auch die Klasse A mit beantragt werden?

Ein Antrag auf die Klassen A und B ist allenfalls dann möglich, wenn der Antragsteller bereits 17 ½ Jahre alt ist. Die Theorieprüfung für die Klasse A wäre aber frühestens drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig.

2.11 Kann mit dem Antrag BF 17 gleich die Ausstellung des Kartenführerscheins mit beantragt werden?

Dies ist möglich. Der Jugendliche kann dann unmittelbar nach seinem Geburtstag bei der Führerscheinstelle seinen Führerschein abholen.

2.12 Kann in begründeten Ausnahmefällen zusätzlich sowohl die Prüfungsbescheinigung zum Fahren in Begleitung als auch ein Führerschein mit Auflagen beantragt werden, damit der Jugendliche berechtigt ist, alleine in die Schule oder zur Arbeit zu fahren. Dies ist in besonders gelagerten Härtefällen möglich. Allerdings gelten für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Auflagen und die Ausstellung des Führerscheins die üblichen Vorgaben:
  • Der Härtefall muss nachgewiesen und im Antrag ausreichend begründet werden.
  • In der Regel muss der Antragsteller in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung seine Eignung nachweisen.

3. Ausbildung und Prüfung


3.1 Welche besonderen Vorschriften gelten für die Ausbildung?

Gegenüber der Ausbildung von 18-Jährigen gibt es keine Besonderheiten. Bei der Ausbildung sind alle Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu beachten.

3.2 Bei BF 17 sind in der Klasse B auch die Klassen L, M und S eingeschlossen. Müssen die Jugendlichen auch eine praktische Ausbildung in der Klasse  M und S durchlaufen?

Nein, dies ist bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung.

3.3 Wer darf Bewerber BF 17 ausbilden?

Jeder Fahrlehrer mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE.

3.4 Wie viel Theorieunterricht muss ein BF 17 Bewerber besuchen, der schon im Besitz der Klasse L, M oder S ist?

In diesem Fall handelt es sich um Erweiterung der Fahrerlaubnis. Deshalb sind nur 6 Doppelstunden Grundstoff vorgeschrieben.

3.5 Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der im Rahmen von BF 17 die Fahrerlaubnis Klasse B erworben hat und später die Klasse A beantragt?

Da es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis handelt, müssen 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse A besucht werden.

3.6 Welche Besonderheiten gelten für die Prüfung?

Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B.

Die theoretische Prüfung darf also frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

4. Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung


4.1 Mit der Klasse B werden auch die Klassen M, L und S erteilt und in der Prüfungsbescheinigung eingetragen. Dürfen Kraftfahrzeuge dieser Klassen auch ohne Begleitperson gefahren werden?

Ja.

4.2 Ist in der Prüfungsbescheinigung ein Bild des Fahrers?

Nein, deshalb muss der Fahrer zur Identifikation zusätzlich einen Personalausweis mitführen.

4.3 Ist in der Prüfungsbescheinigung eine Gültigkeitsdauer eingetragen?

Nein, da die Bescheinigung automatisch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit verliert.

4.4 Ist in der Prüfungsbescheinigung eingetragen bis zu welchem Tag nur in Begleitung Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE gefahren werden dürfen?

Ja, eingetragen wird das Datum, an dem der junge Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet.

4.5 Darf mit der Prüfungsbescheinigung auch noch nach Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden?

Ja, auch ohne Begleitung noch drei Monate lang. Innerhalb dieser Zeit ist ein Führerschein zu beantragen

4.6 Wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch ein Führerschein ausgestellt?

Ja, im Regelfall wird mit dem Antrag auf BF 17 die Ausstellung des Führerscheins mit beantragt.

4.7 Erlischt die Fahrerlaubnis, wenn nicht innerhalb der drei Monate ein Führerschein ausgestellt wird?

Nein, die Fahrerlaubnis bleibt auch weiterhin gültig.

4.8 Wer haftet im Falle eines Unfalls?

Da der junge Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt, ist er für sein Tun auch in vollem Umfang verantwortlich.

4.9 Muss die Fahrzeugversicherung informiert werden?

Dies wäre dann erforderlich, wenn im Versicherungsvertrag Besonderheiten vereinbart wären, wie zum Beispiel ein Mindestalter des Fahrers oder dass der Fahrer keine Beifahrer mitnehmen darf o. ä.

4.10 Darf ein junger Fahrer mit der Prüfungsbescheinigung auch im Ausland fahren? Nein, die Prüfungsbescheinigung gilt nur im Inland.
4.11 Darf der Inhaber der Prüfungsbescheinigung auch Kraftfahrzeuge der Klassen L, M oder S fahren? Ja, dies ist auch ohne Begleitperson erlaubt.
4.12 Darf man mit der Prüfungsbescheinigung im Ausland Kraftfahrzeuge der Klassen L, M oder S fahren? Nein. Wer diese Kraftfahrzeuge im Ausland fahren will, muss zusätzlich zur Prüfungsbescheinigung die Ausstellung eines Kartenführerscheins für diese Klassen beantragen.

5. Konsequenzen bei Verstößen


5.1 Welche Konsequenzen hat es, wenn der junge Fahrer die Prüfungsbescheinigung bei einer Kontrolle nicht aushändigen kann?

Er handelt ordnungswidrig und muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € bezahlen.

5.2 Welche Rechtsfolgen hat es, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis innerhalb der drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Führerschein beantragt und mit der Prüfungsbescheinigung weiterfährt?

Er handelt ordnungswidrig, da er im Fall einer Kontrolle den erforderlichen Führerschein nicht vorlegen kann. Diese Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 10 € geahndet (Nr. 168 Anlage zur BKatV).

5.3 Welche Konsequenzen hat es, wenn der Inhaber der Prüfungsbescheinigung ohne eine der in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Begleitpersonen ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führt?

Er handelt ordnungswidrig und muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € bezahlen. Hat er den Verstoß vorsätzlich begangen, was in der Regel der Fall sein dürfte, wird ein Bußgeld in Höhe von 50 € festgesetzt. Dieses würde auch im VZR eingetragen und mit einem Punkt bewertet. Außerdem wird in jedem Fall die Fahrerlaubnis widerrufen (§ 6e Abs. 3 Satz 1 StVG). Der Widerruf betrifft auch die Klassen L, M und S.

5.4 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann?

Vor der Neuerteilung muss der Betroffene unbeschadet der übrigen Voraussetzungen an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 2a Abs. 2 StVG) teilnehmen (§ 6e Abs. 3 Satz 2 StVG).

5.5 Welche Konsequenzen hat es für den Begleiter, wenn der junge Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht, beispielsweise zu schnell fährt?

Keine, da der Begleiter weder Führer des Fahrzeugs ist noch als solcher gilt.

5.6 Welche Konsequenzen hat es, wenn die Begleitperson unter der Wirkung von Alkohol oder Drogen steht?

Solange bei der Begleitperson keine deutlichen Ausfallerscheinungen erkennbar sind, wird die Polizei in der Regel lediglich die Weiterfahrt unterbinden. Ist allerdings die Begleitperson so berauscht, dass sie ihre Aufgaben gar nicht mehr wahrnehmen kann (Begleitperson schläft auf dem Beifahrersitz ihren Rausch aus) wird der junge Fahrer so behandelt, als wäre er ohne Begleitperson unterwegs.

6. Fortbildungsseminar für Fahranfänger -FSF - (Probezeitverkürzung)


6.1 Darf der Inhaber einer Fahrerlaubnis BF 17 an einem freiwilligen Aufbauseminar teilnehmen?

Ja, wenn er die Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 6 Monaten besitzt.

7. Fahrerlaubnis auf Probe


7.1 Wann beginnt die Probezeit bei BF 17?

Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.

8. Begleitpersonen


8.1 Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?

Die Begleitperson

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,

  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutsche oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,

  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,

  • muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,

  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mit mehr als 3 Punkten im VZR belastet sein.

8.2 Darf eine Person, der die Fahrerlaubnis nach Entziehung neu erteilt wurde, Begleitperson sein? Ja, aber nur, wenn sie seit der Neuerteilung die Fahrerlaubnis wieder mindestens 5 Jahre besitzt.
8.3 Eine als Begleiter benannte Person begeht eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und bekommt im Laufe der Begleitphase mehr als drei Punkte, Muss sie dann als Begleitperson ausscheiden? Nein. Der Punktestand wird nur bei der Eintragung berücksichtigt. Eine spätere Erhöhung des Punktestandes hat keine Konsequenzen.

8.4 Darf ein Fahrlehrer, der das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Begleiter fungieren?

  • Nein, das Mindestalter des Begleiters beträgt unabhängig vom Beruf 30 Jahre.

8.5 Kann der junge Fahrer selbst entscheiden, wer als Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung eingetragen wird? Nein, die Eintragung einer Begleitperson bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
8.6 Wie viel Begleitpersonen darf ein junger Fahrer haben? Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.
8.7 Kann auch noch nachträglich eine weitere Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden? Ja, dies ist möglich, wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen.

8.8 Wie viel kostet die Überprüfung und die Eintragung der Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung?

Nach Geb.Nr. 202.8 beträgt die Gebühr für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung 7,70 €.

Für die Überprüfung einer Begleitperson ist in Geb.Nr. 202.9 eine Rahmengebühr von 1,50 € bis 10,00 € vorgesehen.

8.9 Kommt noch eine zusätzliche Gebühr für die Auskunft aus dem VZR in Betracht?

Ja, eine Gebühr von 3,30 € je Begleitperson kommt hinzu (Gebührennummer 143).

8.10 Muss der Inhaber eines alten Führerscheins Klasse 3 zunächst einen Kartenführerschein beantragen, wenn er als Begleitperson tätig werden will?

Nein, dies ist nicht erforderlich
(§ 48a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 FeV)

8.11 Darf eine benannte Begleitperson ihre Funktion auch während eines Fahrverbots ausüben?

Nein, da er bei einer Verkehrskontrolle seinen Führerschein nicht vorlegen könnte.

8.12 Welche Aufgaben hat die Begleitperson

Sie soll dem Fahrer vor Antritt der Fahrt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ihm einen Rat erteilen oder kurze Hinweise geben (§ 48a Abs. 4 FeV).

8.13 Darf eine Begleitperson direkt eingreifen?

Auf keinen Fall. Die Begleitperson darf in keiner Weise in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sie kann allenfalls dem jungen Fahrer Hinweise in bestimmten Situationen geben.

8.14 Muss die Begleitperson auf dem vorderen Beifahrersitz Platz nehmen?

Für den Platz der Begleitperson gibt es keine konkreten Vorgaben. Allerdings wird es sinnvoll sein, dass die Begleitperson neben dem Fahrer sitzt.

8.15 Welche Vorschriften muss die Begleitperson in Bezug auf Alkohol und Drogen beachten?

Die Begleitperson darf auf keinen Fall die 0,5 Promille-Grenze erreichen und sie darf nicht unter dem Einfluss anderer Drogen stehen.

8.16 Müssen Begleitpersonen an einer Einweisung teilnehmen?

Eine Einweisung ist nicht vorgeschrieben: sie wird aber vom Innenministerium ausdrücklich empfohlen.

Die Landesverkehrswacht und der Fahrlehrerverband empfehlen die Teilnahme an einer etwa 90 Minuten dauernden Einweisung in einer Verbandsfahrschule.

9. Noch Fragen offen?

Kommen Sie einfach in unsere Fahrschule, wir beraten Sie gerne