Home Führerschein Klasse: S
Führerschein Klasse S PDF Drucken E-Mail
Was darf ich mit der Klasse fahren?
S
Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
     
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
     
  • mit Motoren-/Antriebsarten:
     
    • Fremdzündungsmotor
      (z.B. Benziner)
      Hubraum max. 50 ccm
       
    • andere Verbrennungsmotoren
      (z.B. Diesel)
      max. 4 kW Nutzleistung
       
    • Elektromotor
      max. 4 kW Nenndauerleistung
Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
S
16
Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
S

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 

Welche Prüfung muss ich machen?
S

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 30 Minuten

(Prüfungsinhalt: Fahren innerorts)

Unterlagen und Nachweise, 
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
S
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Außerdem ist zu beachten:
S
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Die Klasse S ist nur in den Klassen B und T eingeschlossen. Nicht aber in den Motorradklassen und der Klasse L.

Wissenswertes 
S
  • Die Führerscheinklasse S wurde
    zum 01.02.2005 eingeführt.
     
  • Zulassung
    • Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei;
    • benötigen aber eine Betriebserlaubnis;
    • dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden.
       
  • Helmpflicht
    • Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie alle anderen Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen.
    • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll.
      Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.