Was darf ich mit der Klasse fahren? | S | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) - mit Motoren-/Antriebsarten:
- Fremdzündungsmotor
(z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm - andere Verbrennungsmotoren
(z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung - Elektromotor
max. 4 kW Nenndauerleistung | Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein: | S | 16 | Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden. | Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? | S | Theorie Praxis | Welche Prüfung muss ich machen? | S | Theorieprüfung ist abzulegen: Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 30 Minuten (Prüfungsinhalt: Fahren innerorts) | Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: | S | | Außerdem ist zu beachten: | S | | Wissenswertes | S | - Die Führerscheinklasse S wurde
zum 01.02.2005 eingeführt. - Zulassung
- Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei;
- benötigen aber eine Betriebserlaubnis;
- dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden.
- Helmpflicht
- Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie alle anderen Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen.
- Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll.
Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.
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