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Klassen Mofa, M, A1, A & A25 PDF Drucken E-Mail

Mofa, M, A1, A

Stand 08/2008

Was darf ich mit den Klassen fahren?
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt
  ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
LEICHTKRAFTRÄDER MITTELSCHWERE
KRAFTRÄDER
SCHWERE
KRAFTRÄDER
Mofa
  • maximal 25 km/h bbH1),
  • einsitzig,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Motorrad
  • maximal 45 km/h bbH1),
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Motorrad
  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH1) gefahren werden.

Eingeschlossene Klasse: M

Motorrad
  • bis 25 kW Motorleistung und
  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

Eingeschlossene Klassen: A1, M

Motorrad
  • über 25 kW Motorleistung

oder

  • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen: beschränkt, A1, M

Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt
15 16 16 18 24
Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt

Theorie

6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs

In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

oder:

Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

 

Praxis

90 Minuten Grundausbildung

unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 2 Fahrstunden Autobahn

  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt

Theorieprüfung ist abzulegen

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praktische Prüfung entfällt

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 2) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer 30 Minuten  (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung
    Fragebogen mit 30 Fragen
    ab 112) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

  • bei Erweiterung
    Fragebogen mit 20 Fragen
    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 60 Minuten bei Klasse A beschränkt und unbeschränkt

  • mindestens 45 Minuten bei Klasse A1

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt
  • Lichtbild

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
Mofa M A1 A beschränkt A unbeschränkt
  • Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
     
  • Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Als Kleinkrafträder gelten auch
  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
     
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.

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