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Die ASF/ASP Seminare: Ein kurzer Überblick... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Christian Gatterer   
Mittwoch, 02. Februar 2011 um 14:27

Hier mal ein kurzer Überblick wofür welche Seminare gedacht sind und wer diese besuchen darf/kann/muss:

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF):

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF),

auch Nachschulung genannt, muss zwangsläufig jeder besuchen, der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ist und entweder eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften begangen hat (eine schwerwiegende Handlung ist z.B. das Nichtbeachten einer roten Ampel oder Geschwindigkeitsverstösse).

Das Seminar soll grundsätzlich dazu dienen, eine risikobewußtere Einstellung zum Straßenverkehr bei den Teilnehmern zu entwickeln. Ein solches ASF-Seminar wird grundsätzlich von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet und muss innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden, ansonsten wird der Führerschein eingezogen. Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizensierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 min Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 min dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet. 

Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP):

Die sog. ASP-Seminare sind ein Instrument im Rahmen des "Punktesystems" , von dem jeder Kraftfahrer sicherlich irgendwann schon einmal gehört hat. Begeht man einen Verkehrsverstoß und wird dieser Verstoß mit einem Bußgeld geahndet, so werden, je nach Schwere des Verstoßes, 1-7 Punkte in dem Verkehrszentralregister bei dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen. Erreicht man nun 8 Punkte, erfolgt eine Verwarnung von der Fahrerlaubnisbehörde. Man wird auf den Punktestand hingewiesen und es gibt die Möglichkeit, eben an einem ASP-Seminar teilzunehmen.

Eine solche freiwillige Teilnahme führt zu einer Punktereduzierung: bis zu einem Punktestand von max. 8 werden 4 Punkte abgezogen, ab 9 Punkten werden noch 2 abgezogen. Das ganze ist jedoch nur bis zu einem Punkestand von 13 möglich. Hat man bereits 14 Punkte auf seinem Konto, befindet man sich schon in der Zweiten Stufe des Punktesystems. Nun ist die Teilnahme an einem ASP-Seminar nicht mehr freiwillig, sondern eine solche wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Das Seminar muss nun innerhalb einer bestimmten Frist besucht werden. In diesen Fällen erfolgt auch kein Punkteabzug mehr. Doch Achtung:  Ein Punkteabzug ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.


Aktualisiert ( Mittwoch, 02. Februar 2011 um 14:33 )